Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die BG Verletztengeld, bei Folgeschäden, die durch einen Arbeitsunfall auftreten, eine Verletztenrente. Als Voraussetzung hierfür muss eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent durch ein ärztliches Gutachten festgestellt werden.Kommt es trotzdem zu Unfällen, sind wir als BGHW für unsere Mitglieder da: Alle Beschäftigten sowie freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer sind bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten und Raubüberfällen über ihre Berufsgenossenschaft versichert.Zu den Geldleistungen der Berufsgenossenschaft gehören das Verletztengeld, Übergangs- und Pflegegeld sowie die Rentenleistungen. Während der Arbeitsunfähigkeit sichern wir den Lebensunterhalt ab. Dazu zahlen wir nach dem Ende der Entgeltfortzahlung Verletztengeld.
Was zählt nicht zu einem Arbeitsunfall : Hinweis: Es liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten.
Wann zahlt die BG nicht
Wann es keine Leistungen gibt
Der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht, wenn Verletzungen beziehungsweise Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten.
Welche Unfälle sind nicht versichert : Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
- eine gesundheitliche Beeinträchtigung,
- die Einnahme von Medikamenten,
- Alkoholkonsum,
- Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Bewusstsein beeinträchtigen. Beispiele: Die versicherte Person.
Bei einem Arbeitsunfall erhältst du Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung, bei einer Krankheit wird von der Krankenkasse Krankengeld ausgezahlt. Diese Geldleistung beläuft sich bei Verletztengeld auf circa 80 Prozent, sowie bei Krankengeld auf circa 70 Prozent deines Bruttomonatsverdienstes.
Arbeitsunfälle sind Unfälle infolge der beruflichen Tätigkeit. Über die direkten Betriebsgefahren sind außerdem erfasst: Unfälle des täglichen Lebens, wie Stolpern, Ausrutschen, Umknicken im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit und. Unfälle auf Betriebswegen und bei Dienstfahrten außerhalb des Betriebs.
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz durch die BG
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Wenn also zum Beispiel ein Kind im Hort plötzlich Nasenbluten bekommt oder ein Mitarbeiter am Schreibtisch einen Herzinfarkt erleidet.Mitarbeiter eines Unternehmens, Schüler, Studenten oder ehrenamtlich tätige Personen sowie pflegende Angehörige sind im Rahmen ihrer Tätigkeit gegen Unfälle versichert. Bewegt sich ein Arbeitnehmer auf dem Betriebsgelände oder erledigt dienstliche Aufträge und verletzt sich, handelt es sich um einen Arbeitsunfall.Die gesetzliche Unfallversicherung prüft daraufhin, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Frage, ob die Tätigkeit, die zu dem Unfall oder zu einer Berufskrankheit führte, in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stand.
Schmerzensgeldtabelle
Verletzung | Höhe des Schmerzensgelds |
---|---|
Bruch zweier Wirbel | 10.000 € |
Dauerhafter, mittelschwerer Tinnitus auf einem Ohr | 12.000 € |
Verletzung der Hornhaut und des Oberlids an einem Auge | 25.000 € |
Schweres Schleudertrauma mit Nasenbeinbruch | 30.000 € |
Ist ein Bänderriss Ein Arbeitsunfall : Aber manchmal hat ein solcher Unfall gravierende Folgen. Ein Bruch, ein Bänderriss oder eine Gehirnerschütterung setzt Sie für Tage oder gar Wochen schachmatt. Sie können nicht arbeiten und müssen dringend behandelt werden.
Wann ist es ein BG Fall : Unfallanzeige. Meldepflichtig sind Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben (§ 193 Abs. 1 SGB VII) oder tödlich verlaufen sind. Es sind grundsätzlich Samstage sowie Sonn- und Feiertage mitzuzählen, es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit ist erst später eingetreten.
Welche vier Kriterien müssen für einen Arbeitsunfall erfüllt sein
Unfall während einer versicherten Tätigkeit. Einwirkung des schädigenden Einflusses zeitlich begrenzt. Einwirkung von außen. Resultieren eines Gesundheitsschadens.
Bei einem Arbeitsunfall erhältst du Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung, bei einer Krankheit wird von der Krankenkasse Krankengeld ausgezahlt. Diese Geldleistung beläuft sich bei Verletztengeld auf circa 80 Prozent, sowie bei Krankengeld auf circa 70 Prozent deines Bruttomonatsverdienstes.Auch die Berufsgenossenschaft zahlt Ihnen kein Geld für erlittene Schmerzen, übernimmt aber das sogenannte Verletztengeld, wenn sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sein sollten. Beachten Sie außerdem, dass Schmerzensgeld nur für erlittene körperliche oder seelische Beeinträchtigungen gezahlt wird.
Wie viel Geld bekommt man bei einem Bänderriss : Wie viel Schmerzensgeld bei einem Bänderriss möglich ist
Verletzung | Schmerzensgeld |
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Zweifacher Bänderriss des oberen Sprunggelenks | 12.500 € |
Bänderriss am rechten Sprunggelenk, Hautabschürfungen | 3.760 € |
Bänderriss, Trümmerfraktur des Sprunggelenks, Wadenbeinbruch | 3.000 € |