Wenn sich Ehepaare trennen oder scheiden lassen, können Sie und auch Ihr Partner das Ehegattensplitting noch im Jahr der Trennung oder Scheidung nutzen. Danach allerdings nicht mehr. Sollten Sie einen Versöhnungsversuch starten, dürfen Sie ebenfalls die Zusammenveranlagung nutzen.Eine Einzelveranlagung kann dann sinnvoll sein, wenn zum Beispiel eine Ehepartnerin selbstständig ist und die andere angestellt oder eine Partnerin Einkünfte aus dem Ausland bezieht. Ebenso sollten Sie eventuell getrennt eine Steuererklärung abgeben, wenn ein Ehepartner Verluste gemacht hat.Den größten finanziellen Vorteil erfahren Paare, bei denen nur ein Partner ein Einkommen erzielt: Verdient ein Partner bis zu 100.000 Euro im Jahr und der andere nichts, bringt der Splittingtarif den beiden eine Steuerersparnis von rund 8.000 Euro.
Wann macht Splitting Sinn : Am meisten lohnt sich das Splitting, wenn ein Partner oder eine Partnerin gar kein Einkommen hat. Denn je niedriger das gemeinsame Einkommen der Eheleute insgesamt ist, umso höher fällt prozentual gesehen der steuerliche Vorteil aus.
Für wen lohnt sich Ehegattensplitting
Dieses Splitting kann sich sehr lohnen, denn der Steuersatz steigt bei steigendem Einkommen. Je größer der Einkommensunterschied ist, desto mehr Steuern lassen sich sparen. Steuerlich am besten ist es, wenn eine oder einer allein verdient – und der Partner oder die Partnerin zu Hause ist.
Was ist schlecht am Ehegattensplitting : Wegen des Ehegattensplittings, bei dem die Einkommen beider Ehepartner zusammen steuerlich veranlagt werden, müssen Frauen häufig schon ab dem ersten Euro ihres Verdiensts den maximalen marginalen Steuersatz ihres Ehepartners zahlen. So bleibt oft bei einem recht geringen, eigenen Einkommen nur wenig davon übrig.
Das Ehegattensplitting bringt meist Steuervorteile: Je größer Eure Einkommensdifferenz und je höher der Steuersatz, umso größer ist der finanzielle Vorteil. Keinen Splittingvorteil gibt es hingegen, wenn beide gleich viel verdienen.