Analoge Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (unbeglaubigt oder amtlich beglaubigt) erhalten Sie beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Unbeglaubigte Flurkartenauszüge können Sie über GeodatenOnline bestellen. Den Katasterauszug zur Bauvorlage erhalten Sie zudem auch bei ihrer Gemeinde.Während eine Flurkarte nur eine grobe Darstellung des Grundstücks und seiner Baulichkeiten enthält, wird der amtliche Lageplan von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur individuell und aktuell für ein bestimmtes Baugrundstück erstellt. Auf Basis der Flurkarte wird der Lageplan erstellt.Ein einfacher Lageplan wird auf einem beglaubigten Auszug der Liegenschaftskarte erstellt und enthält folgende Angaben: Maßstab und Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung Norden. Genaue Bezeichnung des Grundstücks mit Ort, Straße, Hausnummer sowie Grundbucheintragsnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück.
Was ist ein amtlicher Lageplan : Was ist ein amtlicher Lageplan Ein amtlicher Lageplan wird anhand der Flurkarte erstellt. Der Lageplan ist ein wichtiger Teil des Bauantrags für ein Bauvorhaben und die dafür notwendige Baugenehmigung. Dabei besteht jeder Lageplan aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil.
Wer stellt amtlichen Lageplan aus
Der amtliche Lageplan muss von einem vereidigten Fachmann für die Vermessung oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt werden. Die Kosten hängen auch von der Größe des Baufeldes ab.
Was muss ein amtlicher Lageplan beinhalten : Ein amtlicher Lageplan von einem Haus enthält einen zeichnerischen und einen schriftlichen Abschnitt. In letzterem werden Baugrundstück und Name des Bauherren aufgelistet. Auch die Nachbargrundstücke und die eventuell vorhandenen Baulasten auf dem Grundstück sind Teil des Lageplans.
Der amtliche Lageplan muss von einem vereidigten Fachmann für die Vermessung oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt werden. Die Kosten hängen auch von der Größe des Baufeldes ab. Größere Bauflächen erfordern mehr Einsatz und somit auch höhere Kosten.
Er wird von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt und ist ein wichtiges Dokument für die Baugenehmigung. Darüber hinaus kann ein amtlicher Lageplan auch bei anderen behördlichen Genehmigungsverfahren erforderlich sein, z.B. bei der Beantragung von Zufahrten oder der Änderung von Grundstücksgrenzen.