Die Steuerklassenkombination aus 3 und 5 verpflichtet euch zur Abgabe einer Steuererklärung. Die Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden, hierzu gibt es aber noch keinen festen Zeitpunkt. Als Alternative gibt es schon seit 2010 die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren.Schon im Koalitionsvertrag Ende 2021 haben SPD, FDP und Grüne vereinbart, die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften abzuschaffen. Alle, die die Kombination nutzen, sollen stattdessen automatisch in die Steuerklasse 4 mit Faktor rutschen.Die Ampel hatte schon 2021 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Steuerklassen III und V abzuschaffen. Damit fiele die Möglichkeit weg, im Laufe des Steuerjahres das größere Einkommen weniger und das kleine Einkommen höher zu besteuern.
Was passiert wenn das Ehegattensplitting abgeschafft wird : Das Ehegattensplitting ist die Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden ist. Eine Abschaffung widerspricht dem Grundgedanken der Verfassung, Ehe und Familie nach Artikel 6 GG zu schützen.
Warum die Ampel die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen will
Deshalb will die Ampel das Modell III/V abschaffen, das sich für Ehepaare rentiert, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Mehrverdiener wählt Lohnsteuerklasse III, profitiert von allen Freibeträgen und zahlt dadurch weniger Lohnsteuer.
Werden die Steuerklassen 3 und 5 wirklich abgeschafft : « Zum aktuellen Stand ist weder ein Gesetzesentwurf noch ein Zeitrahmen für weitere Maßnahmen bekannt. Somit bleibt zum aktuellem Stand festzuhalten: Die Steuerklassen III und V werden nicht abgeschafft!
Die Ampelkoalition will die Steuerklassen III und V abschaffen. Das betrifft Ehepaare mit sehr ungleichen Einkommen. Durch die Verschmelzung der Steuerklassen würden der Besserverdienende künftig weniger Netto vom Brutto erhalten. Der andere Partner mit geringerem Gehalt bekommt dann mehr.
Ob die Steuerklassenkombination 3 und 5 abgeschafft werden soll, ist weder klar noch gibt es dafür einen bereits bekannten Zeitpunkt. Das Ehegattensplitting ist davon nicht betroffen und soll geplant auch nicht abgeschafft werden.
Für wen wird Ehegattensplitting abgeschafft
Die Ampelkoalition will die Steuerklassen III und V abschaffen. Das betrifft Ehepaare mit sehr ungleichen Einkommen. Durch die Verschmelzung der Steuerklassen würden der Besserverdienende künftig weniger Netto vom Brutto erhalten. Der andere Partner mit geringerem Gehalt bekommt dann mehr.Für das Jahr 2022 ist eine Zusammenveranlagung möglich, ab 2023 nur noch eine Einzelveranlagung. Die Witwe kann aber für die Jahre 2022 und 2023 vom Splittingtarif profitieren.« Zum aktuellen Stand ist weder ein Gesetzesentwurf noch ein Zeitrahmen für weitere Maßnahmen bekannt. Somit bleibt zum aktuellem Stand festzuhalten: Die Steuerklassen III und V werden nicht abgeschafft!
Zur Auswahl stehen dabei Klasse III/V oder Klasse V/III, sowie Klasse IV/IV oder IV/Faktor. Alleinstehende, die von Steuerklasse 1 in Klasse 2 wechseln wollen, da sie vom Entlastungsbetrag für ein Kind profitieren möchten, müssen dafür den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" verwenden.
Warum werden Steuerklassen abgeschafft : Durch die Abschaffung der Steuerklasse III und V zahlt der Geringverdiener also weniger Steuern, der Besserverdiener mehr. Unter dem Strich soll für das Paar keine Mehrbelastung entstehen. Ein Fallbeispiel: Luise und Max sind verheiratet und haben keine Kinder. Luise verdient brutto 5000 Euro, der Ehemann 3600 Euro.
Wer profitiert am meisten vom Ehegattensplitting : Ehen oder Lebenspartnerschaften, in denen nur ein Partner berufstätig ist, profitieren am meisten vom Ehegattensplitting. Beide Partner haften gemeinsam für die entstandene Steuerschuld.
Warum soll Ehegattensplitting abgeschafft werden
Die Abschaffung würde Frauen mehr Freiheit und mehr Chancengleichheit gewähren und zudem eklatante Ungerechtigkeiten im Steuersystem verringern. Das Ehegattensplitting spaltet seit 40 Jahren Politik wie Gesellschaft.
Die Ampelkoalition will die Steuerklassen III und V abschaffen. Das betrifft Ehepaare mit sehr ungleichen Einkommen. Durch die Verschmelzung der Steuerklassen würden der Besserverdienende künftig weniger Netto vom Brutto erhalten. Der andere Partner mit geringerem Gehalt bekommt dann mehr.Der Grundfreibetrag wird erhöht: Für das Jahr 2024 wird gegenüber dem Jahr 2023 eine Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgenommen. Ein höherer Grundfreibetrag führt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich zu einer geringeren Lohnsteuer.
Was die neuen Steuerklassen für Eheleute bedeuten : Paare sollen künftig nach Steuerklasse 4 zahlen müssen. Die wird an die einzelne Familie angepasst. Das Finanzamt errechnet die Einkommensverteilung des Paares, stellt Freibeträge fest und verteilt das auf die beiden Steuerpflichtigen ("Faktorverfahren"). Steuervorteile kommen dem "reicheren" Verdiener nicht mehr zu.