Die nutzbare Breite (Durchgangslichte) von Gehsteigen bzw. Gehwegen muss mindestens 150 cm betragen. Hindernisse, wie Poller, Abfallkörbe, Fahnenmasten u.a.m., müssen so angeordnet werden, dass die Durchgangslichte von 90 cm nicht unterschritten wird und Richtungsänderungen über 45° in der Wegführung vermieden werden.Der Weg zur Haustür sollte etwa 120 bis 150 Zentimeter breit sein, damit zwei Personen bequem auch mit Gepäck nebeneinander gehen können. Für häufig genutzte Wege, wie zum Kompost, Pool oder Geräteschuppen, sind 40 bis 80 Zentimeter empfehlenswert. Für selten betretene Nebenwege genügen etwa 40 Zentimeter Breite.Bürgersteig oder Gehweg: Das ist der Unterschied
Der Bürgersteig ist im Beamtendeutsch ein Seitenraum am Fahrbahnrand. Er bezeichnet den Gehweg, den Sicherheitsabstand von einem halben Meter zur Fahrbahn, sowie den Hausabstand. Ein Gehweg hingegen kann grundsätzlich jeder Weg sein.
Wie viel Platz muss auf dem Bürgersteig sein : Wir müssen bedenken, dass wir auf dem Gehweg immer 1,5 Meter Platz lassen. Wichtig ist, dass wir auf dem Gehweg vor einem Fußgängerüberweg nur so parken dürfen, dass keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Fußgänger müssen die Fahrspuren sicher betreten und freie Sicht haben.
Was sind die Bürgersteig Regeln
Die Nutzung ist in der Regel nur Fußgängern gestattet. Kinder bis acht Jahre (inklusive Aufsichtsperson) müssen verpflichtend den Gehweg benutzen, wenn sie mit einem Fahrrad unterwegs sind. Kinder bis zehn Jahre dürfen dort ebenfalls mit dem Rad fahren (§ 2 Absatz 5 StVO).
Wann ist ein Gehweg kein Gehweg mehr : FAQ: Gehweg
Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) muss ein Gehweg nur dann durch das Verkehrszeichen 239 kenntlich gemacht werden, wenn durch seine bauliche Ausgestaltung nicht ersichtlich ist, dass die Fläche für Fußgänger gedacht ist.
Gehweg-Breite: Nach Richtlinien 2,50 Meter. Für Gehwegbreiten gibt es kein gesetzliches Maß.
Eindeutige bauliche Erkennungsmerkmale für einen Gehweg sind aber in der Straßenverkehrsordnung nicht festgeschrieben. So können Gehwege beispielsweise auch Ebenerdig zur Fahrbahn eingebaut oder asphaltiert sein. Für Gehwege gilt grundsätzlich, dass diese von Fußgängern zu benutzen sind.
Was zählt alles als Gehweg
Der Gehweg:
Die wohl bekannteste Nebenanlage ist der Gehweg oder auch Bürgersteig genannt. Gehwege sind meistens eindeutig an einem Bordstein und dem im Vergleich zur Fahrbahn erhöhten Aufbau zu erkennen.§ 25 Abs. 1 Satz 1: "Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen." § 25 Abs. 2 Satz 1: "Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden."