Wie hoch dürfen Wartungskosten Heizung sein?
Durchschnittlich ergeben sich durch die Wartung einer Heizungsanlage in einem Einfamilienhaus folgende Kosten:

  • Gasheizung: ca. 90–200 Euro.
  • Wärmepumpe: ca. 50–100 Euro.
  • Ölheizung: ca. 150–250 Euro.
  • Pelletheizung: ca. 180–280 Euro.

Zahlt der Mieter oder der Vermieter für die Heizungswartung Die Heizungswartung fällt unter die Betriebs- und Heizkosten. Daher kann der Vermieter sämtliche Kosten für eine Heizungswartung auf den Mieter umlegen. Selber zahlen muss der Vermieter allerdings Reparaturen an der Heizung.Fachleute empfehlen, einmal pro Jahr (möglichst im Sommer) einen Termin für die Heizungswartung zu vereinbaren. Die Wartung der Heizungsanlage umfasst vor allem die Kontrolle und Prüfung wichtiger Komponenten. Eine Heizungswartung in Einfamilienhäusern kostet durchschnittlich 150 Euro.

Ist die Wartung der Heizung Umlagefähig : Die Wartungskosten der Heizanlage werden allen Mieter*innen als Teil der Heiznebenkosten in Rechnung gestellt. Abgerechnet werden dürfen lediglich die Wartungskosten für die Heizanlage – anfallende Reparaturen muss der/die Hauseigentümer*in selbst tragen.

Kann der Vermieter Wartungskosten in Rechnung stellen

Die Wartungskosten der Geräte kann der Vermieter jedoch – falls im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart – im Rahmen der Betriebskosten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung umlegen. Eine Vermischung von Anschaffungs- und Wartungskosten ist unzulässig.

Kann man die Wartung der Heizung von der Steuer absetzen : Richtig heizen: Das geht nur mit einer regelmäßig gewarteten und intakten Anlage. Die Lohnkosten für die Durchführung der regelmäßigen Heizungswartung können in der Steuererklärung berücksichtigt werden – und zwar als Handwerkerleistungen.

Eine Heizungswartung in einem Einfamilienhaus kostet im Durchschnitt rund 160 Euro. Auch in einem Mehrfamilienhaus liegen die Kosten für die Heizungswartung in der Regel insgesamt bei 150 bis 200 Euro. Natürlich sind die Preise für die Heizungswartung je nach Fachbetrieb und Handwerker*in verschieden.

Sie dürfen die Gasthermenwartung nicht selber machen: Nur Fachleute dürfen Ihre Gastherme warten. Die Wartung kostet in der Regel zwischen 150 und 250 € und dauert ein bis zwei Stunden. Anfallende Betriebskosten für die Wartung der Therme dürfen auf Mieter umgelegt werden.

Welche Wartungskosten können auf Mieter umgelegt werden

Betriebsstrom, Wartung, Überwachung, Reinigung und Pflege als umlagefähige Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Reparatur- und Instandsetzungskosten sind nicht umlagefähige Kosten.Bei der Wartung oder Reparatur einer Heizungsanlage handelt es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung.Als Betreiber einer Heizungs- und Warmwasseranlage gehört nach §10 Abs. 3 der Energieeinsparverordnung (EnEV) die regelmäßige Wartung der Ölheizung zu Ihren Pflichten. Vernachlässigen Sie diesen jährlichen Check, müssen Sie dadurch verursachte Kosten selbst tragen.

Wartungskosten für die Heizungsanlage dürfen grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, vorausgesetzt, dies wurde im Mietvertrag wirksam mit der Umlage der Betriebskosten vereinbart. Reparaturen an der Heizung muss der Vermieter hingegen selbst tragen.

Wie wird die Wartung der Heizung umgelegt : Die Kosten für die Heizungswartung können Vermieter*innen im Rahmen der Heizkostenabrechnung vollständig auf die Mietparteien umlegen. Das ist in der Heizkostenverordnung § 7 Absatz 2 geregelt. Für Reparaturen muss der/die Hauseigentümer*in aufkommen.