Die Kosten für einen Holzvergaserkessel inklusive Einbau belaufen sich auf etwa 12.000 bis 20.000 Euro – ohne Förderung. Wie viel ihr durch Zuschüsse sparen könnt, erfahrt ihr weiter unten im Artikel.Scheitholzkessel mit Pufferspeicher und Einbau sind in der Leistungsklasse 20 bis 40 kW ab etwa 20.000 Euro inkl. MWSt. zu haben. Eine Pelletheizung vergleichbarer Leistung gibt es inklusive Pelletslager (Gewebetank), Brennstoffzuführung, Warmwasserbereitung, Montage und Inbetriebnahme für etwa 27.000 bis 30.000 €.Stückholzheizung: Preise, Vergleich & Wirtschaftlichkeit
Elemente | Kosten |
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Stückholzkessel | 10.500 – 12.500 € |
Installation und Montage | 800 – 1.500 € |
Kamin (Abgasleitung) | 1.600 – 2.000 € |
Pufferspeicher | 2000 – 2.500 € |
Sind Scheitholzheizungen noch erlaubt : » Pellet- oder Scheitholzheizungen erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe und dürfen auch weiterhin eingebaut werden. » Staatliche Förderungen gleichen den Umstieg auf erneuerbare Energien sozial aus.
Sind Holzheizungen ab 2024 noch erlaubt
Bestimmte Ölheizungen und Gasheizungen sind ab 2024 verboten. Für Kaminöfen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab. Eine grundsätzliche Austauschpflicht gibt es allerdings nicht.
Was kostet eine Scheitholzheizung für ein Einfamilienhaus : Die reinen Anschaffungskosten für einen Scheitholzkessel für ein Einfamilienhaus belaufen sich je nach Technik auf 5.000 bis 10.000 Euro.
Welche Holzheizung ist noch erlaubt Es sind weiterhin alle Holzheizungen erlaubt, die der neuen Kaminofenverordnung ab 2024 entsprechen.
Bestimmte Ölheizungen und Gasheizungen sind ab 2024 verboten. Für Kaminöfen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab. Eine grundsätzliche Austauschpflicht gibt es allerdings nicht.
Sind Holzofen ab 2024 noch erlaubt
Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.BImSchV). Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novelle schreibt außerdem vor, dass bis Ende 2024 veraltete Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und 31.3.2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.
31.12.2024
Wer also einen Kamin- oder Kachelofen aus dem Jahr 1990 besitzt, darf diesen seit 2021 nicht mehr einfach so betreiben. Heizungen, die seit 1995 eingebaut wurden, sind hingegen erst 2024 betroffen. Handlungsbedarf besteht jedoch nicht grundsätzlich.
Wann wird das Heizen mit Holz verboten : Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Besitzer haben dafür bis zum 31.12.2024 Zeit – also bis Ende des kommenden Jahres. Ab 2025 darf dann kein Kaminofen (oder Holzofen) mehr betrieben werden, der die neuen Grenzwerte nicht erfüllt.
Welche Holzöfen ab 2025 verboten : Laut dem BImSchV dürfen Öfen ab 2025 folgende Abgaswerte nicht mehr überschreiten: 0,15 Gramm Feistaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. In den vergangenen Jahren wurden bereits Kaminöfen der Baujahre 1975 bis 1984 außer Betrieb genommen oder mussten bis Ende 2017 umgerüstet werden.
Welche Kaminöfen dürfen nach 2025 weiter betrieben werden
Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.
Bestimmte Ölheizungen und Gasheizungen sind ab 2024 verboten. Für Kaminöfen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab. Eine grundsätzliche Austauschpflicht gibt es allerdings nicht.BImSchV). Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novelle schreibt außerdem vor, dass bis Ende 2024 veraltete Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und 31.3.2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.
Sind Holzöfen ab 2024 noch erlaubt : Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.